Über Fairplane

 

Bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen hat es sich Fairplane zur Aufgabe gemacht, für den Schutz der Passagierrechte einzutreten und Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche zu unterstützen, ohne dass diese dabei ein Kostenriskio eingehen müssen.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11.02.2004 will für Fluggäste ein hohes Schutzniveau gegenüber dem oftmals willkürlich erscheinenden Umgang der Fluggesellschaften mit ihren Fluggästen und deren Rechten schaffen, indem  Passagiere bei

  • Flugverspätungen
  • Flugannullierungen
  • Flugüberbuchungen

Anspruch auf eine Ausgleichsleistung haben.

Dieser Ausgleichsanspruch beträgt bis zu 600 EUR und ist unabhängig sowohl von der Höhe des ursprünglich gezahlten Flugpreises als auch von einem tatsächlich entstandenen oder nachweisbaren Schaden des Passagiers. Dieses Recht auf Ausgleichsleistung betrifft Linien-, Charterflüge aber auch Flüge im Rahmen einer gebuchten Pauschalreise. Die Fluggesellschaft kann sich lediglich durch die Darlegung von außergewöhnlichen Umständen (bspw. Wetter oder politische Instabilität) von der Verpflichtung zur Ausgleichsleistung befreien. Einen Anspruch haben Sie immer, wenn Sie mit einer Fluglinie der Europäischen Union fliegen, bei allen anderen Fluggesellschaften nur, wenn der Flug aus dem Gebiet der EU startet. Hier ist bereits bei der Buchung des Fluges Vorsicht geboten, denn entscheidend ist einzig und allein, wer tatsächlich den Flug durchführt, was in einer Vielzahl von Fällen nicht Ihr Vertragspartner ist (z.B. bei Codeshareflügen)

Wenn Sie als Privatperson versuchen Ihre Rechte durchzusetzen, kann dies meist in einem langwierigen, nervenaufreibenden und im Endeffekt oft auch kostspieligen Verfahren gegen eine routinierte und in der Abwehr von Ansprüchen geübte Fluggesellschaft enden. Denn dem einzelnen Passagier  fehlt es oft an Informationen und Kenntnissen, die für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung notwendig sind. Auch werden Geduld und Ausdauer der Passagiere oftmals mit Verzögerungstaktiken wie der Forderung immer weiterer Informationen oder langwierigen Beantwortungszeiten immer wieder auf die Probe gestellt. Und genau bei diesem Problem sind wir für Sie da:

Unser Team engagierter Mitarbeiter kann rund um die Uhr auf ein weltweites Informationssystem mit Flug- und Wetterdaten zurückgreifen. Durch diese Informationen und der ständigen Kooperation mit unseren erfahrenen Vertragsanwälten bieten wir Ihnen eine effektive und vor allem schnelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Statt unzählige mühsame Gespräche mit Anwälten und zahlungsunwilligen Fluggesellschaften zu führen, brauchen unsere Kunden für eine rasche und unkomplizierte Ermittlung ihrer Ansprüche nicht mehr zu tun als ihre Flugdaten in unseren Online-Rechner einzugeben. Die restliche Arbeit übernehmen wir gerne für Sie.

IHR RECHT - UNSER VERSPRECHEN

Sind unsere Experten davon überzeugt, dass Ihnen ein Anspruch zusteht, helfen wir mit allen Mitteln und ohne jegliches Kostenrisiko für Sie, Ihren Anspruch durchzusetzen!

Fixer Bestandteil unserer Partnerschaft mit unseren Kunden ist eine transparent bei Beauftragung festgelegte Vergütung, welche nur anfällt, wenn wir eine Ausgleichsleistung von der Fluggesellschaft für Sie erstreiten können. Das heißt: Nur wenn wir erfolgreich sind, fallen für Sie Kosten in Höhe von maximal 24,5% (zzgl. gesetzlicher MwSt.) Ihrer erhaltenen Ausgleichszahlung an, es gibt sonst keinerlei versteckte Bearbeitungs- oder Fixgebühren - Details: Was kostet Fairplane?

Fairplane in Europa

Ein weiterer Vorteil für Sie ergibt sich, wenn es um internationale Flüge oder internationale Passagiere geht. Fairplane setzt Ihre Rechte dank Kooperationen mit einem internationalen Anwaltsnetzwerk für Sie europaweit durch. Fairplane übernimmt alle Flüge von Passagieren, die Ihren Flug von einem Flughafen der EU aus antreten, oder aus einem Drittstaat mit einer EU-Fluglinie in die EU fliegen (Endziel).

Fairplane arbeitet in Europa mit folgenden Vertragsanwälten zusammen:

DEUTSCHLAND

Franziska Trinks
www.deutschesrecht.at

ÖSTERREICH

Heinke.Skribe + Partner Rechtsanwälte GmbH
www.heinke.at

TSCHECHIEN

Mag. Petra Cernochova

Europe
  • Beispiel: OS198
  • Beispiel: 22.3.2011